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Die Finanzierung der Energie-, Wärme- und Mobilitätswende kann durch Gesellschaften/Investoren erfolgen, die „grüne Investitionen“ tätigen möchten. So sieht das von der Europäischen Union verfolgte Konzept des „Green Deals“ vor, „grüne“ Investitionen“ zu fördern und dafür Kapital zu mobilisieren, und zwar nicht nur durch die Politik, sondern auch durch den Finanzdienstleistungssektor. Versicherungsunternehmen sind daher beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten Transparenzpflichten zur Nachhaltigkeit sowie Frage- und Beratungspflichten zu Nachhaltigkeitspräferenzen der Kundschaft auferlegt worden. Darüber hinaus besteht für alle Arten von Versicherungen eine Pflicht zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Produktfreigabeverfahren. Die Versicherungswirtschaft ist mithin angehalten, „grüne Investitionen“ in ihr Portfolio aufzunehmen.

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